Energiegesetz SG
Das St. Galler Energiegesetz regelt neue, bauliche Massnahmen, die sich auf den Energieverbrauch in Neubauten und in bestehenden Häusern auswirken. Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Bestimmungen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.Der Energiebedarf für Warmwasser, Lüftung, Klima und Heizen soll so gering wie möglich gehalten werden. Um das zu erreichen, hat der Kanton St. Gallen sein Energiegesetz überarbeitet. Verschärft wurden die so genannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Eine Konsequenz sind strengere Auflagen beim Heizungsersatz. Der Bedarf an fossiler Energie muss um mindestens 10% reduziert werden. Betroffen sind ältere Wohnbauten (älter als 1991).Diese drei Optionen haben Sie:
– Nachweis einer guten Energieeffizienz →
– Bezug von 20% Biogas →
– Bauliche Standardlösungen gemäss MuKEn →
> Zum Download Merkblätter
> Link Energiegesetz und Verordnung Ihre individuelle SituationWas bedeutet das überarbeitete Energiegesetz, das seit dem 1. Juli 2021 gilt, für Sie?
Auf diese Frage geben wir Ihnen Antworten, indem wir Ihre individuelle Situation analysieren. Wir stellen die Heizenergie-Lösung zudem in ein Gesamtkonzept, zeigen die Möglichkeiten auf und beraten Sie gerne – System-unabhängig, transparent und nachhaltig. Damit Sie ein gutes Gefühl für Ihre richtige Lösung entwickeln können.
Ihr Bedürfnis | Unser Angebot |
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Energieeffizienz-Nachweis | Gebäude-Energieausweis (GEAK) |
Heizen mit Biogas | Schweizer Biogas |
Wechsel weg von Öl oder Gas | Impulsberatung |
Andere Heizenergie-Fragen | Telefonische Erstberatung |
Energieeffizienz mit GEAK nachweisen
Ihr Gebäude wurde vor 1991 gebaut und bereits umfassend gedämmt? Dann empfehlen wir Ihnen, einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ausstellen zu lassen. Erreicht Ihre Liegenschaft in der Gesamtenergieeffizienz die Klasse D oder besser, gibt es beim Heizungsersatz keine Auflagen zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Unser Angebot EFH pauschal CHF 600 MFH pauschal CHF 800 |
Mit einem Anteil Schweizer Biogas heizen
Möchten Sie Ihre Gasheizung ersetzen oder befindet sich Ihre Liegenschaft in der Nähe des Gasnetzes? Wie in vielen Kantonen können auch im Kanton St. Gallen die gesetzlichen Anforderungen beim Heizungsersatz mit einer Gasheizung und einem 20% Biogas-Anteil erfüllt werden. Wir zeigen Ihnen im Detail, wie das funktioniert, wo und wie unser Biogas produziert wird und was es auf der Kostenseite für Sie bedeutet. |
Bauliche Standardlösungen gemäss MuKEn
Die Kantone haben elf so genannte Standardlösungen definiert, die von Ihrer Baubehörde direkt bewilligt werden können. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte zu den einzelnen Standardlösungen. |
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Vorgehen
Die Möglichkeiten, den individuellen Heizenergie-Bedarf sowie die CO2-Emissionen mittel- und langfristig zu senken, sind vielfältig. Wichtig ist, diese Optionen mit Ihren Bedürfnissen zu spiegeln. Wir helfen Ihnen dabei, das ideale Vorgehen zu finden. Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an: 0800 071 081. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. |
Downloads
--> ONLINE-FORMULAR VEREINBARUNG ERNEUERBARE BRENNSTOFFE
Das Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen sowie die Gemeinden verlangen, dass das Formular online ausgefüllt wird. Beim Abschluss der Online-Erfassung wird das Dokument automatisch gespeichert und somit ab diesem Zeitpunkt den Gemeinden und dem Amt für Wasser und Energie zur Verfügung gestellt.
Für die Baueingabe muss das Formular ausgedruckt und unterzeichnet werden durch Säntis Energie AG und den Gesuchsteller.Merkblatt neues Energiegesetz Kanton SG (April 2023)Ratgeber Heizungsersatz