Energiegesetz AR
Das revidierte Energiegesetz des Kantons Appenzell Ausserhoden regelt neue, bauliche Massnahmen, die sich auf den Energieverbrauch in Neubauten und in bestehenden Häusern auswirken. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Bestimmungen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.Der Energiebedarf für Warmwasser, Lüftung, Klima und Heizen soll so gering wie möglich gehalten werden. Um das zu erreichen, hat der Kanton Appenzell Ausserhoden sein Energiegesetz überarbeitet. Verschärft wurden die so genannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Eine Konsequenz sind strengere Auflagen beim Heizungsersatz. Der Bedarf an fossiler Energie muss um mindestens 20% reduziert werden. Betroffen sind alle bestehenen Wohnbauten.Diese zwei Optionen haben Sie:
– Nachweis einer guten Energieeffizienz →
– Bauliche Standardlösungen gemäss MuKEn →
> Zum Download Merkblätter
> Link Energiegesetz und Verordnung Ihre individuelle SituationWas bedeutet das überarbeitete Energiegesetz, das per 1. Januar 2023 gilt, für Sie?
Auf diese Frage geben wir Ihnen Antworten, indem wir Ihre individuelle Situation analysieren. Wir stellen die Heizenergie-Lösung zudem in ein Gesamtkonzept, zeigen die Möglichkeiten auf und beraten Sie gerne – System-unabhängig, transparent und nachhaltig. Damit Sie ein gutes Gefühl für Ihre richtige Lösung entwickeln können.
Ihr Bedürfnis | Unser Angebot |
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Energieeffizienz-Nachweis | Gebäude-Energieausweis (GEAK) |
Wechsel weg von Öl oder Gas | Impulsberatung |
Andere Heizenergie-Fragen | Telefonische Erstberatung |
Energieeffizienz mit GEAK nachweisen
Ihr Gebäude wurde bereits umfassend gedämmt? Dann empfehlen wir Ihnen, einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ausstellen zu lassen. Erreicht Ihre Liegenschaft in der Gesamtenergieeffizienz die Klasse C oder besser, gibt es beim Heizungsersatz keine Auflagen zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Unser Angebot EFH pauschal CHF 600 MFH pauschal CHF 800 |
Bauliche Standardlösungen gemäss MuKEn
Der Kanton hat zwölf so genannte Standardlösungen definiert, die von Ihrer Baubehörde direkt bewilligt werden können. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte zu den einzelnen Standardlösungen. |
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Vorgehen
Die Möglichkeiten, den individuellen Heizenergie-Bedarf sowie die CO2-Emissionen mittel- und langfristig zu senken, sind vielfältig. Wichtig ist, diese Optionen mit Ihren Bedürfnissen zu spiegeln. Wir helfen Ihnen dabei, das ideale Vorgehen zu finden. Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an: 0800 071 081. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. |
Downloads
Merkblatt neues Energiegesetz Kanton AR (Januar 2023)Ratgeber Heizungsersatz