Technische Anpassung der CO2-Abgabe
Per 1. Januar 2023 ändert die CO2-Abgabe auf Erdgas
Jeweils per Anfang Jahr ändert die CO2-Abgabe aufgrund der chemischen Zusammensetzung des Erdgases vom vorletzten Jahr. Dies ist per Vereinbarung mit dem Bund (Oberzolldirektion) so geregelt.
Gestützt auf diese Vereinbarung wurde die Abgabe für 2023 aufgrund der Eigenschaften des im Gasjahr 2021/22 importierten Erdgases ermittelt. Demnach beträgt der offizielle Ansatz für die CO2-Abgabe des Jahres 2023 2,178 Rp./kWh (bisher 2.169 Rp./kWh). Dies entspricht dem Ansatz von CHF 120.- / Tonne CO2 bzw. CHF 321.60 / Tonne Erdgas. Dieser Wert errechnet sich aufgrund der durchschnittlichen Werte für Dichte (0.777 kg/m3) und Brennwert (11.475 kWh/m3) des Gasjahres 2020/21.
Die aktualisierte Preisliste finden Sie unter der Rubrik Erdgas-Biogas (Link).
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Gestützt auf diese Vereinbarung wurde die Abgabe für 2023 aufgrund der Eigenschaften des im Gasjahr 2021/22 importierten Erdgases ermittelt. Demnach beträgt der offizielle Ansatz für die CO2-Abgabe des Jahres 2023 2,178 Rp./kWh (bisher 2.169 Rp./kWh). Dies entspricht dem Ansatz von CHF 120.- / Tonne CO2 bzw. CHF 321.60 / Tonne Erdgas. Dieser Wert errechnet sich aufgrund der durchschnittlichen Werte für Dichte (0.777 kg/m3) und Brennwert (11.475 kWh/m3) des Gasjahres 2020/21.
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