Anpassung der CO2-Abgabe auf Januar 2020
Per 1. Januar 2020 erhöht sich die CO2-Abgabe auf Erdgas marginal von 1.738 Rp./kWh auf 1.741 Rp./kWh. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) berechnet die CO2-Abgabe jährlich auf Basis der effektiven Werte für die Dichte und den Brennwert des verteilten Gases. Der Abgabesatz in CHF pro Tonne CO2 bleibt bis auf Weiteres unverändert. Der Bundesrat strebt eine Totalrevision des CO2-Gesetzes mit Inkrafttreten per 1.1.2021 an.
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