MuKEn 2014 für Immobilienverwaltungen
In den Ostschweizer Kantonen läuft die Vernehmlassung für die geplanten Bauvorschriften im Gebäudebereich. Müssen Neubauten ab 2020 zwingend mit einer Solarstrom-Anlage ausgestattet werden? Und was muss beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung beachtet werden?
Das Referat steht unter diesem Link zum Download zur Vergügung.
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Wir haben das Thema MuKEn 2014 aus Sicht von Immobilienverwaltungen aufgearbeitet und durften mit interessierten Vertretern von Ostschweizer Immobilienverwaltungen einen spannenden Workshop im Golfpark Waldkirch durchführen.
Nebst dem Inhalt der Bestimmungen wurden vor allem die Handlungsoptionen für Verwaltungen und Bauherren diskutiert. Wir warten gespannt ab, ob und in welcher Form die MuKEn 2014 in der Ostschweiz umgesetzt werden, und erhoffen uns pragmatische Lösungen seitens des Gesetzgebers und eine frühzeitige Information aller Akteure.
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Nebst dem Inhalt der Bestimmungen wurden vor allem die Handlungsoptionen für Verwaltungen und Bauherren diskutiert. Wir warten gespannt ab, ob und in welcher Form die MuKEn 2014 in der Ostschweiz umgesetzt werden, und erhoffen uns pragmatische Lösungen seitens des Gesetzgebers und eine frühzeitige Information aller Akteure.
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